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BewertungsPraktiker
– Fachinformationen zu Bewertungsfragen –
Am 28.03.2024 ist der BewertungsPraktiker 1/2024 erschienen, welcher der Corporate Finance (Heft 3-4) beiliegt, u.a. mit folgenden Themen:
- Anwendung des (unconditional) globalen CAPM: Neues zur globalen Marktrisikoprämie (Teil 1)
(WP Dipl.-Kfm. Santiago Ruiz de Vargas, CVA / WP Dipl.-Kffr. Dipl.-Vwin. Anja König, CVA - Grundkonzept Sachzeitwert und Gegenüberstellung der Bewertungsmethoden
(WP/StB Thomas Straßer, CVA / David Klee, M.Sc., CVA) - Kapitalkostenstudie 2023: Unvorhersehbarkeit steigt! – Zinsen auch? Was sind Ursachen, was sind Symptome?
(WP/StB Stefan Schöniger / Heike Snellen / Dr. Andreas Tschöpel, CVA/CEFA/CIIA) - Iterationsfreie Zinsermittlung
(Andreas Emmert, CFA, CIA) - Eignung des Börsenkurses zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung – Einbezug des Ertragswerts zu Kontrollzwecken – OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2024 – 21W 129/22 –
(WP Dr. Frederik Ruthardt, CVA) - Berichterstattung über die 16. Jahreskonferenz der EACVA am 30.11. und 01.12.2023 in Berlin (EACVA)
- Betafaktoren
(Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA / Osei Kwabena Brefo, M.Sc.)
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Stellenausschreibungen:
Manager (m|w|d) Transaction & Valuation | Vollzeit
Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte
Standort: Augsburg
(Oktober 2023)
(Senior) Consultants (m/w/d) im Bereich Valuation Services
(Senior) Consultants (m/w/d) im Bereich Accounting Services
(Senior) Manager (m/w/d) im Bereich Accounting Services
IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Standort: Essen
(Februar 2023)
» Senior Manager M&A Valuation (f/m/div)*
Standort: München
(Januar 2023)
Wenn Sie eine Stellenanzeige oder ein Stellengesuch für Bewertungsprofessionals an dieser Stelle veröffentlichen möchten, senden Sie uns bitte die Stellenanzeige oder das Stellengesuch als PDF Datei per E-Mail an maryna.prytykovska@eacva.de.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Maryna Prytykovska:
Referenzen
An unseren Veranstaltungen haben Teilnehmer unter anderem von folgenden Unternehmen mitgewirkt:
- 1&1 Internet AG
- Aareal Bank
- AC Christes & Partner GmbH
- Accuracy Deutschland GmbH
- ACT Audit GmbH
- Adam Opel GmbH
- Adidas AG
- Adolf Würth GmbH & Co. KG
- Aequitas AG
- AIOS GmbH
Partner der European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA):
The National Association of Certified Valuators and Analysts (NACVA)
Brien Jones, COO and EVP of NACVA interviews Andreas Creutzmann, CEO of EACVA; Wolfgang Kniest, Managing Director of EACVA; and Wolfgang Essler, Member of the EACVA Board regarding the scope, goals, and expectations of their organization.
Global Association of Certified Valuators and Analysts (GACVA)
IVSC
EACVA is VPO member of IVSC
Finexpert
ValueSource
KeyValueData
Wiley
Dipl.-Kfm. Wolfgang Kniest, CVA
> Geschäftsführer der EACVA GmbH
> selbständiger Corporate Valuation Berater
> Gründungsmitglied und Mitglied der Zulassungskommission der EACVA
> Redakteur der Zeitschriften BewertungsPraktiker (BWP), die von der EACVA in Kooperation mit den Fachmedien Otto Schmidt (Corporate Finance) vierteljährlich erscheint sowie der Zeitschrift European Business Valuation Magazine (EBVM).
Wolfgang Kniest ist als Certified Valuation Analyst seit Jahren als selbständiger Corporate Valuation Berater auf dem Gebiet der Unternehmensanalyse und -bewertung tätig. Als Referent hält er seit vielen Jahren Vorträge zur Unternehmensanalyse und -bewertung und ist Lehrbeauftragter für Unternehmensbewertung an der FH Erfurt sowie Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management.
Herr Kniest verfügt über branchenübergreifende Erfahrungen bei der Analyse und Bewertung von börsennotierten wie nicht börsennotierten, nationalen und internationalen Unternehmen.
Als Bankkaufmann trat er nach seinem betriebswirtschaftlichen Studium an der Universität Bayreuth bei der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main im Fachbereich Financial Services ein. Daran anschließend war Wolfgang Kniest als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Henselmann am Lehrstuhl Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung der TU Chemnitz tätig. Sein Lehr- und Forschungsschwerpunkt lag in den Bereichen der Unternehmensbewertung, Mergers & Aquisitions und Internationale Rechnungslegung. Als Mitarbeiter der GC Corporate Finance AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main und der Sozietät Goutier & Partner GbR Frankfurt, Berlin, Köln, Hamburg, München, Brüssel, New York war Wolfgang Kniest schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Unternehmensanalyse und -bewertung tätig.
Wolfgang Kniest ist Co-Autor des bekannten Lehrbuches "Henselmann/Kniest: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen", NWB-Verlag, 5. Auflage 2015.
Veröffentlichungen von Wolfgang Kniest:
- Kniest, Wolfgang / Meitner, Matthias / Streitferdt, Felix: Zur Bewertung von Krisenunternehmen und negativen Cashflows in der CAPM-Welt, BWP 2021, S. 2-11.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen, 5. Aufl., NWB-Verlag 2015.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Immaterielle Werte beim Substanzwert im Sinne des Bewertungsgesetzes, BWP 3/2011, S. 10-17.
- Gleißner, Werner / Kniest, Wolfgang: Unternehmensbewertung oder Aktienbewertung, BWP 3/2011, S. 24-25.
- Kniest, Wolfgang: Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen, in: Rabel, Klaus/Königsmaier, Heinz (Hrsg.): Unternehmensbewertung – Theoretische Grundlagen – Praktische Anwendung – Festschrift für Gerwald Mandl zum 70. Geburtstag, Linde Verlag 2010.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen, 4. Aufl., NWB-Verlag 2010.
- Kniest, Wolfgang: Income Approach: Discounting Method in: Catty, James (Hrsg.): Fair Value Guide under IFRS, Wiley 2010.
- Henselmann, Klaus / Creutzmann, Andreas / Kniest Wolfgang / Essler Wolfgang (Hrsg.): Tagungsband Symposium Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung: 18. November 2008 in Frankfurt am Main, 2009.
- Kniest, Wolfgang: Die Zinsschranke bei der Unternehmensbewertung: ein Fallbeispiel, BWP 2/2008, S. 2-8.
- Kniest, Wolfgang: Korrekte und falsche Restwerte, BWP 1/2006, S. 9-11.
- Kniest, Wolfgang: Quasi-risikolose Zinssätze in der Unternehmensbewertung, BWP 1/2005, S. 9-10.
- Henselmann, Klaus/Kniest, Wolfgang: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen, 3. Aufl., NWB-Verlag 2002.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Investitionsplanung, Steuerplanung und Steuerveranlagung – Rechenalternativen bei Personenunternehmen nach der Steuerreform-, in: BBK Beilage 1/2001 zu Heft 13/2001, S. 1-23.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen, 2. Aufl., NWB-Verlag 2001.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Sponsoring, auch steuerlich attraktiv, in: CWG-Dialog 1/1999, S. 1-7.
- Henselmann, Klaus / Kniest, Wolfgang: Unternehmensbewertung: Praxisfälle mit Lösungen, 1. Aufl., NWB-Verlag 1999.
Diese auf Grundsätzen basierenden Standards wurden als Leitlinie für die GACVA Mitglieder und andere Bewertungsexperten ausgearbeitet, die Bewertungsdienstleistungen durchführen. Gutachterliches Ermessen ist eine wesentliche Komponente der Wertermittlung.
Die Standards sind für Bewertungsaufträge ab dem 1. Juni 2023 anzuwenden.
Die GACVA Professional Standards (mit unverbindlicher deutscher Übersetzung) können Sie hier herunterladen:
GACVA Professional Standards (2023)
Professional Standards Comparison Chart:
International Business Valuation/Appraisal Standards Comparison Chart (2023)
Glossary of Appraisal/Valuation Terms:
International Glossary of Appraisal/Valuation Terms—International Comparison Chart of Definitions (2022)
Satzung des Vereins European Association of Certified Valuators and Analysts e.V.
Präambel
Der Verein will Personen, die auf dem Gebiet der Bewertung oder dem wertorientierten Controlling tätig sind, bei ihrer beruflichen Tätigkeit unterstützen sowie im Bereich der Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung die Wissenschaft und Forschung fördern. Er richtet sich an alle Berufsgruppen, die Bewertungen professionell durchführen. Dazu zählen u.a.:
- Beteiligungsmanager
- Controller
- Corporate Finance-Berater
- Finanzanalysten
- Investmentmanager
- M&A-Berater
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- vereidigte Buchprüfer
- Wirtschaftsprüfer
Die ordentlichen Mitglieder des Vereins haben einen Nachweis einer hohen Qualifikation auf dem Gebiet der Bewertung erbracht.
Der Verein will den nationalen und internationalen Gedankenaustausch über methodische Fragestellungen sowie der praktischen Durchführung von Bewertungen fördern. Die Ausbildung, die kontinuierliche Weiterbildung und der Support aller Bewertungsprofessionals bei Bewertungen sind das Leitbild des Vereins.
Der Verein steht in einer engen partnerschaftlichen Beziehung zur National Association of Certified Valuators and Analysts (kurz: NACVA, www.nacva.com).
§ 1 – Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen „European Association of Certified Valuators and Analysts e.V." (kurz: „EACVA e.V.“).
- Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
§ 2 – Zweck des Vereins
- Der EACVA e.V. bezweckt die Förderung der Interessen seiner Mitglieder, der Bewertungsprofessionals in Europa sowie die Förderung der Allgemeinheit insbesondere von Wissenschaft, Forschung sowie Bildung.
- Der Verein bezweckt insbesondere:
- die Ausbildung zum Certified Valuation Analyst (CVA) und kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitglieder im Bereich der Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung (kurz: Unternehmensbewertung) zu fördern. Hierunter fallen insbesondere
- die Analyse und Bewertung von Unternehmen, Geschäftsfeldern, anderen abgegrenzten Unternehmensteilen und Anteilen an Unternehmen,
- die Analyse und Bewertung von immateriellen und materiellen Vermögensgegenständen und Schulden,
- das wertorientierte Management und Controlling;
- die CVA-Anwärter bei der Verfolgung ihres Ausbildungsziels zu unterstützen;
- seine Mitglieder bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen durch Informationen und Veröffentlichungen fachlich zu unterstützen;
- seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und das „Networking“ zu schaffen;
- den nationalen und internationalen Gedankenaustausch über methodische Fragestellungen bei der Unternehmensbewertung im Rahmen von Fachvorträgen, Round-Table-Gesprächen und Seminaren zu fördern;
- die Berufsausübung seiner Mitglieder auf einem qualitativ hohen, international anerkannten Niveau mittels professioneller Standards zu gewährleisten;
- die Interessen seiner Mitglieder durch Mitarbeit in anderen Berufsverbänden zu fördern;
- das Verständnis für Bedeutung und Funktion der Unternehmensbewertung in der Öffentlichkeit zu fördern und an der Meinungsbildung aktiv mitzuarbeiten;
- die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Lehre, Forschung und Praxis zu fördern.
- die Ausbildung zum Certified Valuation Analyst (CVA) und kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitglieder im Bereich der Unternehmensanalyse und Unternehmensbewertung (kurz: Unternehmensbewertung) zu fördern. Hierunter fallen insbesondere
- Einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält der Verein nicht. Ein nicht steuerbegünstigter wirtschaftlicher Zweckbetrieb kann für Ausbildungszwecke eingerichtet werden.
§ 3 – Erwerb der Mitgliedschaft
- Die Gründer sind ordentliche Mitglieder im Sinne der Satzung. Daneben kann jede natürliche Person ordentliches Mitglied werden, die beruflich im Bereich der Unternehmensbewertung tätig ist und die die Zwecke des Vereins fördern will. Der Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft (sog. Professional) erfordert den erfolgreichen Abschluss des Examens als Certified Valuation Analyst (CVA), dessen Zulassungsvoraussetzungen von der Zulassungskommission der EACVA in Abstimmung mit der NACVA festgelegt werden.
- Daneben kann die Zulassungskommission natürliche Personen, die die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllen, als assoziierte Mitglieder (sog. Associate) sowie CVA-Anwärter zulassen. Die Anforderungen an den Erwerb der assoziierten Mitgliedschaft sowie der CVA-Anwärter-Mitgliedschaft bestimmt die Zulassungskommission.
- Außerdem können wissenschaftliche Beschäftigte von Hochschulen akademische Mitglieder (sog. Academic) werden. Die Anforderungen an den Erwerb der akademischen Mitgliedschaft bestimmt die Zulassungskommission.
- Der schriftlich zu stellende Aufnahmeantrag sowie die für den Erwerb der jeweiligen Mitgliedschaft erforderlichen Unterlagen sind an den Vorsitzenden der Zulassungskommission zu richten.
- Ehrenmitglieder können Mitglieder werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient emacht haben bzw. sich für die Vereinsziele in herausragender Weise eingesetzt haben sowie Personen, durch deren Zugehörigkeit zum Verein die Vereinszwecke nachhaltig gefördert werden. Über die Berufung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
§ 4 – Rechte und Pflichten des Mitgliedes
- Alle Mitglieder haben grundsätzlich das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen und der Nutzung von Einrichtungen des Vereins. Die Mitarbeit in Kommissionen, Arbeitskreisen und -gruppen, die Teilnahme an Veranstaltungen sowie Art und Umfang der Nutzung von Einrichtungen, insbesondere der Informationssysteme, können durch den Vorstand auf bestimmte Personenkreise beschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden.
- Assoziierte Mitglieder, CVA-Anwärter und akademische Mitglieder sowie Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, ansonsten haben sie die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins durch seine Mitarbeit zu fördern. die Beiträge zu entrichten sowie die NACVA/EACVA Professional Standards anzuerkennen.
- Zur Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft sind alle Mitglieder verpflichtet, maximal einmal jährlich zu erklären, dass kein strafrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren gegen sie zu einer Verurteilung geführt hat. Darüber hinaus sind sie verpflichtet zu erklären, ob ein solches Verfahren gegen sie anhängig ist. Der genaue Zeitpunkt, zu welchem diese Erklärung vorzulegen ist sowie deren Form werden vom Vorstand des EACVA e.V. in Abstimmung mit der NACVA festgelegt.
- Zur Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft sind die ordentlichen Mitglieder zusätzlich zu § 4 Nr. 3 und § 4 Nr. 4. verpflichtet, in dem jeweils von der NACVA festgesetzten Zeitraum (sog. Rezertifizierungszeitraum) zu erklären, dass sie als Bewertungsprofessionals im Sinne der NACVA beruflich tätig sind, die Fortbildungsvoraussetzungen der NACVA erfüllt haben und kein strafrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren gegen sie zu einer Verurteilung geführt hat. Darüber hinaus sind sie verpflichtet zu erklären, ob ein solches Verfahren gegen sie anhängig ist. Die Fortbildungsvoraussetzungen des Vereins werden vom Vorstand des EACVA e.V. in Abstimmung mit der NACVA festgelegt.
- Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse jederzeit zu überprüfen.
§ 5 – Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Die Mitgliedschaft der CVA-Anwärter wird nach Abschluss des CVA-Examens automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt. Falls das Examen nicht innerhalb von 18 Monaten nach Zulassung als CVA-Anwärter abgelegt wird, endet diese Mitgliedschaft automatisch.
- Die Ehrenmitgliedschaft endet mit dem Tod des Ehrenmitglieds, mit der Niederlegung der Ehrenmitgliedschaft durch das Ehrenmitglied oder mit dem Widerruf der Ernennung, der auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.
- Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er kann jederzeit wie auch zu einem festgelegten Termin erfolgen und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen; erfolgt der Austritt während des laufenden Geschäftsjahres, so erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
- Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund statthaft.
- Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen,
- das mit den Zahlungen der Mitgliedsbeiträge länger als ein Jahr im Verzug ist und die ausstehenden Beiträge nicht binnen eines Monats zahlt, sofern ihm der Ausschluss aus diesem Grund angedroht worden ist,
- wenn es die Voraussetzungen für die Aufnahme nachträglich verliert oder
- wenn es die Verpflichtungen gemäß § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 4 bzw. § 4 Abs. 5 nicht erfüllt. Ein Ausschluss mit sofortiger Wirkung ist ausnahmsweise zulässig, wenn ein besonders schwerer Fall vereinsschädigendem Verhaltens dem Vorstand einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung gibt.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt für ordentliche Mitglieder das Recht, die Qualifikationsbezeichnung Certified Valuation Analyst (CVA) weiter zu führen.
- Ausscheidende Mitglieder haben keine Ansprüche auf einen Teil des Vereinsvermögens.
§ 6 – Beiträge und Geschäftsjahr
- Der je nach Mitgliedschaft jeweilige jährliche Beitrag wird vom Vorstand für das folgende Jahr festgesetzt und orientiert sich an den Mitgliedschaftsbeiträgen der NACVA. Der Jahresbeitrag ist jeweils zu Jahresbeginn fällig.
- Unterjährig eintretende Mitglieder zahlen den Jahresmitgliedschaftsbeitrag mit dem ersten Monat anteilig, beginnend mit dem 1. des Monats ihres Eintritts.
- Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrags befreit.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 7 – Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Zulassungskommission
§ 8 – Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung beschließt über:
- die Wahl des Vorstandes
- die Wahl von zwei Kassenprüfern
- den Kassenbericht
- die Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
- den Ausschluss von Mitgliedern aus wichtigem Grund
- Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Ferner ist die Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens 10 von 100 der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt wird.
- Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung der Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens drei Wochen vor der Versammlung ein. Auch eine Einladung per elektronischer Medien sowie per Fax ist zulässig. Soll die Mitgliederversammlung über eine Satzungsänderung beschließen, so ist der Wortlaut der vorgeschlagenen Satzungsänderung zusammen mit der Begründung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntzumachen. Stehen Wahlen auf der Tagesordnung, so sind die Mitglieder spätestens 14 Tage vor der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich zur Abgabe von Wahlvorschlägen aufzufordern. Die Wahlvorschläge sind zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntzumachen.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht nach Gesetz oder dieser Satzung eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
- Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder. Das Stimmrecht kann durch Vollmacht auf andere ordentliche Mitglieder übertragen werden.
- Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, bestimmt sie sich selbst einen Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt die Art und Weise der Abstimmung.
- Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und von zwei Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen.
- Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung telefonisch, per e-mail oder Fax erklärt haben und der Beschluss darauf schriftlich bestätigt und den Mitgliedern zugestellt wird.
§ 9 – Der Vorstand
- Der im Vereinsregister eingetragene Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand (Schatzmeister) und dem Schriftführer.
- Der im Vereinsregister eingetragene Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.
- Der erweiterte Vorstand (im Folgenden „Vorstand“) besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzvorstand (Schatzmeister) und dem Schriftführer sowie bis zu fünf weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden können. Die Zuweisung der Aufgaben der erweiterten Vorstandsämter bleibt den Vorstandsmitgliedern überlassen.
- Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist nur mit mindestens 3 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig, von denen eines der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden. Über wichtige Beschlüsse sind schriftliche Protokolle anzufertigen.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit nicht durch die Satzung etwas Anderes bestimmt wurde. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Vereinsbeschlüsse auszuführen und das Vereinsvermögen gewissenhaft zu verwalten. Der Vorstand kann im Rahmen seiner Aufgaben Ausschüsse einrichten. Die Größe und die Zusammensetzung bestimmt der Vorstand nach den jeweiligen Anforderungen.
- Der Vorstand ist berechtigt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages mit einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft dieser Aufgaben der laufenden Geschäftsführung zu übertragen.
- Der Vorstand kann Kommissionen und Arbeitskreise zur Förderung des Vereinszwecks einrichten. Sie regeln ihre Organisation durch eine von ihnen zu erlassende Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Vorstands bedarf.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt.
§ 10 – Die Zulassungskommission
- Die Zulassungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie werden vom Vorstand für die Dauer von zwei Jahren bestellt.
- Die Zulassungskommission legt in Abstimmung mit der NACVA die Zulassungsvoraussetzungen für den Abschluss des Examens als Certified Valuation Analyst (CVA) fest.
- Darüber hinaus legt die Zulassungskommission die Anforderungen an den Erwerb der assoziierten sowie akademischen und CVA-Anwärter-Mitgliedschaft fest und entscheidet darüber, ob Antragsteller als assoziiertes, akademisches oder CVA-Anwärter-Mitglied aufgenommen werden.
- Die Zulassungskommission fasst ihre Beschlüsse im schriftlichen Beschlussverfahren oder den nach der Geschäftsordnung der Zulassungskommission zulässigen anderen Beschlussverfahren.
§ 11 – Ehrenamtlichkeit
Alle Mitglieder üben ihre Ämter des Vereins ehrenamtlich aus. Der Vorstand entscheidet grundsätzlich über Form und Höhe des Ersatzes für Aufwendungen.
§ 12 – Vereinfachte Satzungsänderungen
Der Vorstand ist zu solchen Satzungsänderungen befugt, die erforderlich sind, um Beanstandungen des Registergerichts vor der Eintragung des Vereines auszuräumen, sofern damit nicht wesentliche Änderungen des Vereinszweckes verbunden sind.
§ 13 – Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen. Zum Beschluss ist eine Mehrheit von 90 von 100 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zu der Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereines beschließt, muss in Abweichung zu § 8 (3) schriftlich per Einschreiben an die Adresse der Mitglieder eingeladen werden.
- Die Liquidation des Vereins wird vom letzten amtierenden Vorstand durchgeführt, es sei denn die Mitgliederversammlung beschließt etwas Anderes.
- Im Fall der Liquidation hat kein Mitglied einen Anspruch auf Verteilung oder Aufteilung des Vermögens oder der Erlöse hieraus.
- Das restliche Vermögen wird einer gemeinnützigen Einrichtung zugeführt, über deren Wahl die Mitgliederversammlung entscheidet.
Stand: 25. November 2015
Qualifikationsnachweis für Bewertungsprofessionals aller Berufsgruppen
Die European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) sieht eine wichtige Aufgabe darin, den Certified Valuation Analyst (CVA) als einen hohen Qualifikationsnachweis für Bewertungsprofessionals aller Berufsgruppen (Beteiligungsmanager, Controller, Corporate Finance-Berater, Finanzanalysten, Investmentmanager, M&A-Berater, Mitarbeiter im Rechnungswesen,Rechtsanwälte, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, etc.) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Europa weiter zu etablieren.
Die Ausbildung, die kontinuierliche Weiterbildung und der Support aller Bewertungsprofessionals bei Bewertungen sind das Leitbild des Vereins.
Wissen weitergeben ist unsere Leidenschaft –
Qualifikation ist unser Ziel
Die EACVA ist der europäische Partner der National Association of Certified Valuators and Analysts (NACVA). Die NACVA ist mit Ihrer akkreditierten Ausbildung zum CVA in den USA Marktführer bei der Ausbildung von Bewertungsprofessionals und hat dort mehr als 7.500 Mitglieder. Die EACVA bietet zusammen mit der NACVA eine nationale wie internationale Plattform zum Networking für BewertungsProfessionals. Neben der EACVA sind weltweit weitere Chapter aktiv in die Aus-, Weiterbildung und Rezertifizierung der CVA’s involviert. Eine Übersicht über alle Chapter finden Sie unter: www.globalcva.com.
Seit 2018 ist die EACVA als Valuation Professional Association Mitglied des International Valuation Standard Council (IVSC: www.ivsc.org).
2005: Gründung des ersten Berufsverbandes für Unternehmensbewerter in Deutschland
Die EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) ist der einzige Berufsverband für Unternehmensbewerter (Bewertungsprofessionals) in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die EACVA geht zurück auf die National Association of Certified Valuators and Analysts (NACVA), die in den USA Marktführer bei der Ausbildung von Bewertungsprofessionals ist und dort mehr als 7.000 Mitglieder hat. Die NACVA ist weltweit der einzige Berufsverband für Bewertungsprofessionals, dessen Examen von der NCCA (National Commission for Certifying Agencies) akkreditiert wurde. Sie zertifiziert seit 1990 Bewertungsprofessionals und unterstützt sie bei ihrer täglichen Arbeit.
BewertungsProfessionals
Die Ausbildung zum CVA richtet sich an alle Berufsgruppen, die Bewertungen professionell durchführen. Dazu zählen u.a.:
- Beteiligungsmanager
- Controller
- Corporate Finance-Berater
- Finanzanalysten
- Investmentmanager
- M&A-Berater
- Mitarbeiter im Rechnungswesen
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- vereidigte Buchprüfer
- Wirtschaftsprüfer, etc.
Nachweis der Qualifikation auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung
Bis zum Jahr 2005 gab es für diese Berufsgruppen in Deutschland weder einen eigenständigen Qualifikationsnachweis noch einen Berufsverband, der die Ausbildung und Fortbildung zum Unternehmensbewerter förderte und unterstützte. In den USA gibt es mehrere Vereinigungen, die Bewertungsprofessionals ausbilden und zertifizieren. Neben der NACVA bietet beispielsweise u.a. die AICPA (American Institute of Certified Public Accountants), der amerikanische Berufsverband der Wirtschaftsprüfer, eine Ausbildung zum Accredited in Business Valuation (ABV) an. Der amerikanische Berufsverband der Wirtschaftsprüfer hält demnach eine Zusatzausbildung zum amerikanischen Wirtschaftsprüferexamen für geeignet, um die Qualifikation und Expertise eines Bewertungsprofessionals nach außen für den Mandanten sichtbar zu dokumentieren. Dies war bislang in Deutschland bei Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung nicht der Fall. Aufgrund der Internationalisierung der Rechnungslegung hat sich hingegen bereits seit längerem der CPA (Certified Public Accountant) als Qualifikationsnachweis auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung durchgesetzt. Wirtschaftsprüfer, die den CPA bestanden haben, führen diesen Titel neben dem Wirtschaftsprüfer als zusätzliche Berufsbezeichnung. Auch bei Rechtsanwälten gibt es schon seit längerem die Möglichkeit, einen eigenständigen Qualifikationsnachweis auf einem Spezialgebiet mit dem Erwerb einer Zusatzqualifikation als Fachanwalt sichtbar zu dokumentieren.
Durch den Erwerb des Titels Certified Valuation Analyst der EACVA und weltweit über die NACVA können alle Bewertungsprofessionals ihre Qualifikation als Unternehmensbewerter unter Beweis stellen.
Gründungsmitglieder
Am 26. Februar 2005 wurde der Verein European Association of Certified Valuators and Analysts (EACVA) e.V. in Frankfurt am Main von folgenden Mitgliedern gegründet:
- Prof. Dr. Christian Aders, CEFA, CVA
- WP StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, CVA (Vorstandsvorsitzender)
- Prof. Dr. Klaus Henselmann
- Dipl.-Kfm. Wolfgang Kniest, CVA (Geschäftführer der EACVA GmbH und Mitglied der Zulassungskommission)
- WP StB Prof. Dr. Ulrich Moser, CVA
- Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA (Vorstand für Zulassung und Examen)
- Dipl.-Oec. Jörg Vonnemann, CVA
- Dipl.-Kfm. Stephan Waßmer, CVA (Finanzvorstand)
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Mitgliedersuche.
Sie können hier nach Mitgliedern der EACVA suchen. Um ein möglichst effektives Suchergebnis zu erhalten, können Sie in unserer Mitgliederdatenbank nach verschiedenen Kategorien suchen. Schränken Sie Ihre Suche durch Eingabe von einem oder mehreren Suchkriterien ein. Die Tätigkeitsgebiete beruhen auf freiwilligen und von der EACVA nicht überprüften Angaben ihrer Mitglieder. Auch durch diese Suche nicht gefundene Mitglieder können entsprechende Kenntnisse vorweisen.
Akademische Mitgliedschaft beim EACVA e.V.
Die akademische Mitgliedschaft beim EACVA e.V. richtet sich an wissenschaftliche Beschäftigte von Hochschulen.
Die Anforderungen an den Erwerb der akademischen Mitgliedschaft bestimmt die Zulassungskommission.
Akademische Mitglieder (sog. Academics) haben grundsätzlich das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen und der Nutzung von Einrichtungen des Vereins und profitieren von allen Vorteilen (sog. Benefits) der Mitgliedschaft. Akademische Mitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, ansonsten haben sie die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.
Benefits der Mitgliedschaft beim EACVA e.V.
Mitgliedsantrag
Sofern Sie Interesse an einer akademischen Mitgliedschaft haben, bitten wir Sie, den zum Download angebotenen Mitgliedsantrag auszufüllen und ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder Post an uns zuzusenden.
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Zulassungskommission. Wir werden Sie über die Entscheidung der Zulassungskommission informieren.
Der EACVA e.V. ist eine Partnerorganisation der NACVA (www.nacva.com). Mit Ihrer Mitgliedschaft beim EACVA e.V. sind Sie deshalb automatisch auch Mitglied der NACVA. Die NACVA stellt Ihnen eine Mitgliedsurkunde aus.
Der Jahresmitgliedsbeitrag für akademische Mitglieder beträgt aktuell € 60.
Die aktuelle Version der Satzung der EACVA e.V. finden Sie hier.
Weitere Fragen
Falls Sie Fragen zur akademischen Mitgliedschaft haben, rufen Sie uns bitte an unter +49 (0)69 247 487 911 oder schicken Sie uns eine Email an mitglieder-service@eacva.de.
Vielen Dank!
Kontaktieren Sie uns direkt.
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Schreiben Sie uns unter kontakt@eacva.de, rufen Sie uns an: +49(0)69 247 487 911 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.