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BewertungsPraktiker 1/2018

Publiziert in BewertungsPraktiker Freitag 16.03.2018
BewertungsPraktiker 1/2018

Fachinformationen zu Bewertungsfragen

Am 16.03.2018 ist der BewertungsPraktikers 1/2018 erschienen (Beilage in DER BETRIEB 11/2018), u.a. mit folgenden Themen:

Editorial: Ist die Unternehmensbewertung noch die „Königsdisziplin“ der Betriebswirtschaftslehre?

Gemeinhin galt die Unternehmensbewertung als „Königsdisziplin“ der BWL, da sich dort verschiedene betriebswirtschaftliche Teildisziplinen treffen. Neben der Entscheidungstheorie sind dies insb. die Investitions- und Finanzierungtheorie, die Rechnungslegung, Bilanzanalyse, strategische und operative Planung, Steuerplanung und die mit den Bewertungsanlässen verbundenen Rechtsfragen (siehe bspw. den Beitrag von Hoffmann/Lemper in diesem Heft).

Henselmann (2015) vergleicht daher den Bewerter im übertragenen Sinne zu Recht mit einem Zehnkämpfer bei der Leichtathletik. Wie ein Zehnkämpfermuss auch ein Bewerter permanent trainieren (Fortbildung), neues Material (Daten) und Techniken (Methoden undMethodenelemente) testen und bei jeder Bewertung erneut entscheiden, ob und wie er welche Techniken undMaterial anlassspezifisch einsetzt. Die Verfügbarkeit von Daten und Tools hat sich in den letzten Jahren extrem ausgeweitet. Dies bietet Chancen bei der Datenanalyse und technischen Verarbeitung (auch von Prognosen), aber auchRisiken. VerfügbareDaten spiegeln ganz überwiegend die Vergangenheit wider. Die bereits vorhandene und vermutlich weiter zunehmende Dynamik von Veränderungsprozessen bei Geschäftsmodellen, Branchen, Kunden-/ Nutzerverhalten etc. erfordert jedoch auch künftig eine bestmögliche (subjektive) Einschätzung durch den Bewerter. Dies kannnicht automatisiert werden. Objektivierende Annahmen – zur Eingrenzung der Subjektivität des Bewerters bei bestimmten Bewertungsanlässen – können sich auch in Zukunft ändern (siehe bspw. den Beitrag von Rabel in diesem Heft). Es wird jedoch keinen Weg zurück zu dem „objektiven“ Wert (jetzt auf Knopfdruck) geben. Um eine Antwort auf die Frage der Überschrift zu geben: die Unternehmensbewertung ist weiterhin die „Königsdisziplin“ der BWL in einemsehr dynamischen Umfeld. Der Zehnkämpfer muss regelmäßig trainieren.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Trainingmit dem BewertungsPraktiker.

Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)

WP/StB Dr. Klaus Rabel, CVA: Empfehlung KFS/BW 1 E 7 zu Basiszins und Marktrisikoprämie

Der Fachsenat für Betriebswirtschaft der österreichischenKammer der Wirtschaftstreuhänder hat aufgrund der Beratungen der Arbeitsgruppe Unternehmensbewertung am 28.11.2017 eine neue Empfehlung zur Bestimmung des Basiszinses und der Marktrisikoprämie (KFS/BW 1 E 7) verabschiedet.

Die Empfehlung sieht die stichtagsabhängige Ableitung der erwarteten Marktrisikoprämie aus einer Bandbreite für die erwartete nominelle Marktrendite vor.

Dr. Tobias Quill / Dr. Angelika Merdian: Grundlagen zum herrschenden Forschungsstand in der Unternehmensbewertung

– Ergänzungen und Anmerkungen zum Beitrag von Meitner aus bewertungstheoretischer und bewertungshistorischer Sicht (BWP 2017 S. 106-111) –

In seinem Beitrag zur Prognoseunsicherheit skizziert Meitner historische Entwicklungen, betont die Bedeutungder Subjektivität in der Unternehmensbewertung und verbindet diese mit Problemen bei der Prognose. Seine Ausführungen enthalten einige bewertungstheoretische und -historische Unschärfen.

Im vorliegenden Beitrag sollen diese geglättet werden, sodass Meitners grds. interessante Ideen sauber in den herrschenden Forschungsstand eingebettet werden können.

Prof. Dr. Matthias Meitner, CFA: Noch mehr Grundlagen zum Stand der Unternehmensbewertung

– Replik zu Quill/Merdian –

Ein Theoriekonstrukt zur Unternehmensbewertung kann nur dann sinnvoll sein, wenn es die wesentlichen Charakteristika von beiden Teilbegriffen – Unternehmen (sehr komplexe Gebilde in einer sehr komplexen Umwelt) und Bewertung (unsichere Zukunftserwartungen des Bewertungssubjekts) – sachgerecht berücksichtigt. Ansonsten handelt es sich eventuell um eine vereinfachte (und restriktive) Investitionstheorie, aber mehr auch nicht.

RA/StB Ralf Hoffmann / Stefan Lemper: Anti-Dilution in Venture-Capital-Verträgen

Der Anti Dilution Ausgleichsmechanismus ist fester Bestandteil des Venture-Capital-Vertragswerks. Die entsprechenden Vertragsformeln stellen sich in der Anwendung als schwierig dar. Die dem Anti-Dilution-Ausgleich innewohnende Zirkularität wird nicht adäquat abgebildet. Die vertragsgemäße Umsetzung des Anti-Dilution-Ausgleichs im Wege der Kapitalerhöhung in einer Down-Round ist zudem praktisch kaum durchführbar. Der Beitrag unterbreitet Formel-Vorschläge und zeigt einen einfachen Weg der Umsetzung auf. Der Aufsatz will darüber hinaus das Bewusstsein dafür schärfen, Rechte aus einer Anti-Dilution-Klausel so auszuüben, dass Motivationsverluste der ausgleichsverpflichtenden Gründer möglichst vermieden werden.

Andreas Emmert, CFA, CIA: Marimekko Diagramm

Marimekko Diagramme zeigen Daten in Form von Balken mit unterschiedlicher Breite. Diese Darstellungsform erlaubt es, in klassischen Balkendiagrammenmehr Informationen für den Betrachter zu hinterlegen. Die Erstellung in Microsoft Excel ist mit einigen wenigen Handgriffenmöglich und einfach replizierbar.


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