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BewertungsPraktiker 1/2021

Publiziert in BewertungsPraktiker Freitag 26.03.2021
BewertungsPraktiker 1/2021

Fachinformationen zu Bewertungsfragen

Am 26.03.2021 ist der BewertungsPraktiker 1/2021 erschienen, welcher der Corporate Finance (Heft 3-4) beiliegt, u.a. mit folgenden Themen:

Editorial: IDW S 1 i.d.F. 2008 wird überarbeitet: Objektivierter Unternehmenswert „under construction“?

Der FAUB hat sich in seiner 141. Sitzung dafür ausgesprochen, sich mit dem Umgang mit erhöhter Unsicherheit bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte intensiver zu befassen und den IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) zu aktualisieren. Dabei sollen bestimmte Inhalte, die inzwischen Allgemeinwissen sind, gekürzt werden, andere Themen ergänzt oder vertieft sowie veraltete Formulierungen angepasst werden. Nachdem bereits in der WPH Edition: Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, sowie im IDW Praxishinweis 2/2017 die Verlängerung der Detailplanungsphase, um eine Grobplanungsphase als Regelfall festgestellt wurde, wird dies vermutlich einer von weiteren klarstellenden Punkten in der Neufassung des IDW S 1 sein.

Spannend ist die Frage, ob neben Klarstellungen und redaktionellen Änderungen auch Änderungen bei den typisierenden Annahmen des objektivierten Unternehmenswerts geplant sind. Denken könnte man hier bspw. an die Berücksichtigung der persönlichen Einkommensteuer bei Kapitalgesellschaften, Annahmen zum Basiszinssatz, Fungibilitätseinflüsse auf Anteilswerte, Risikoverarbeitung in praktischen Bewertungskalkülen oder grundlegende Wert/Preis-Überlegungen. In Tz. 13 der aktuell geltenden Fassung stellt das IDW klar, dass der Preis vom Wert eines Unternehmens mehr oder weniger stark abweichen kann. Ein hypothetischer Preis i.S.e. Verkehrswerts des Unternehmens(-anteils) ist bei steuerlichen Bewertungsanlässen als Wertart gesucht. Dies wurde vom BVerfG mehrfach festgestellt und findet sich in § 9 BewG als Legaldefinition des gemeinen Werts.

Es wäre u.E. wünschenswert, wenn eine Neufassung den Bewerter unterstützen würde, Unterschiede zwischen Wert(en) und Preis(en) transparent in seinem Bewertungsgutachten darzustellen. Darüber hinaus beinhalten internationale Bewertungsstandards üblicherweise umfangreichere Präzisierungen und Konkretisierungen zur Berichterstattung in Bewertungsgutachten, als derzeit im IDW S 1 dokumentiert.

Wir wünschen Ihnen alles Gute in diesen turbulenten Zeiten und viel Spaß beim Lesen dieser „turbulenten“ Ausgabe des BewertungsPraktikers.

Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)

Wolfgang Kniest, CVA / Prof. Dr. Matthias Meitner, CFA / Prof. Dr. Felix Streitferdt: Zur Bewertung von Krisenunternehmen und negativen Cashflows in der CAPM-Welt

Krisensituationen sind die Zeit von negativen Zahlungsströmen. Deren Berücksichtigung in der Unternehmensbewertung (CAPM-Welt) weist einige Besonderheiten auf, die im vorliegenden Beitrag thematisiert werden: u.a. der fremdkapitalähnliche Charakter von krisenbedingten Zahlungsstromabschlägen, anzuwendende Bewertungstechniken (Sicherheitsäquivalenz-, Risikozuschlagsmethode) und die sachgerechte Ermittlung von Diskontierungszinsen.

WP/StB Andreas Creutzmann, CVA: Plausibilität und Vertretbarkeit von Annahmen bei Unternehmensbewertungen

Die Plausibilität und Vertretbarkeit von Bewertungsannahmen haben insb. bei aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen eine besondere Bedeutung. Der IDW  Praxishinweis 2/2017 beschäftigt sich mit dem Cashflow im Zähler des  Bewertungskalküls. Der Beitrag zeigt einen Beurteilungsmaßstab im Hinblick auf die Plausibilität und Vertretbarkeit von Bewertungsannahmen, der sowohl für den Zähler als auch für den Nenner bei Unternehmensbewertungen zugrunde gelegt werden kann. Der hier dargestellte Beurteilungsmaßstab zur Plausibilität einer Annahme konkretisiert darüber hinaus das Kriterium der Vertretbarkeit.

Martin Borgmann, CVA: Bilanzierungs- und bewertungsrelevante Aspekte bei der Strukturierung von bedingten Kaufpreiskomponenten

Bedingte Kaufpreiskomponenten können das Risiko für den Käufer mindern und den Verkäufer an die zukünftige Entwicklung des Unternehmens binden. Die Strukturierung von bedingten Kaufpreiskomponenten hat regelmäßig einen starken Einfluss auf die Bilanzierung, welcher u.U. erfolgswirksame Bewertungseffekte in der GuV des Erwerbers mit sich zieht. Je nach Art der Gegenleistungen kommen verschiedene Bewertungsmethoden zur Anwendung.

Andreas Emmert, CFA, CIA: Schützen oder nicht schützen?

Einen perfekten Schutz der in Microsoft-Excel-Arbeitsmappen enthaltenen Informationen und Daten gibt es nicht, aber doch eine Reihe von sinnvollen und hilfreichen  Möglichkeiten einen Basisschutz herzustellen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Optionen.

RAin Dr. Anja Köritz, LL.M.: Rechtsprechung: Anpassung der Unternehmensplanung im Spruchverfahren

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2020 – I-26W 7/18 –

Anlässlich des Spruchverfahrens infolge des Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der burgbad AG hat sich der 26. Zivilsenat des OLG Düsseldorf mit den Voraussetzungen der gutachterlichen Anpassung der Unternehmensplanung als Grundlage der gerichtlichen Schätzung des Unternehmenswerts befasst. Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG Dortmund (Az.: 18 O 106/10) war eine gutachterliche Neubewertung des Unternehmens durchgeführt worden, auf deren Grundlage das LG im Beschluss vom 25.08.2017 die zugunsten der Minderheitsaktionäre der burgbad AG festgesetzte Barabfindung deutlich erhöht hat. Gegen diese Erhöhung der Barabfindung durch das LG Dortmund richtete sich insb. die Beschwerde der Antragsgegnerin. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde jedoch durch Beschluss vom 25.02.2020 zurück. Im Zentrum der Entscheidung stand die gutachterliche Anpassung der Unternehmensplanung als Grundlage der gerichtlichen Schätzung des Unternehmenswerts.

Prof. Dr. Bernhard Schwetzler / Jan Degner, M.Sc.: Betafaktoren

In dieser Ausgabe finden Sie Daten aus Refinitiv Eikon zum Stichtag 15.01.2021. Die Zusammensetzung der Branchen orientiert sich an der offiziellen Brancheneinteilung des Prime Standard (Prime All) der Deutschen Börse AG.

Es wurden quartalsweise 2-Jahres Betas mit Tages-Returns über 2 Jahre berechnet (vgl. Tab. 2). Das 5-Jahres Beta wurde mit Monats-Returns über 5 Jahre berechnet (vgl. Tab. 3). Für 2020 basiert das 5-Jahres Beta auf Returns von Januar 2016 bis Juli 2020. Als Marktindex dient der CDAX der Deutsche Börse.

Prof. MMag. Dr. StB Stefan O. Grbenic, CVA: Standard-Transaktionsmultiplikatoren

Die dargestellten Transaktionsmultiplikatoren basieren auf den Transaktionsdaten verschiedener M&A-Datenbanken (Schwerpunkt ZEPHYR), wobei Konsistenz sowohl in den Transaktionsdaten als auch in den Bezugsgrößen zwischen den einzelnen Datenbanken hergestellt wurde.

Die Multiplikatoren basieren (im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Datenbasis) auf einem dreijährigen Durchrechnungszeitraum. In die vorliegenden Berechnungen wurden daher im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 abgeschlossene Transaktionen einbezogen, wobei den Transaktionen der letzten 6 Monate eine doppelte Gewichtung beigemessen wurde.


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