Auf Grundlage des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vom 22. Dezember 2020 können Unternehmen im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit auch ohne Insolvenzverfahren mit gerichtlicher Unterstützung stabilisiert und restrukturiert werden.
Weitere Informationen zu Frühwarnsystemen sowie die Checkliste als Download finden Sie unter folgendem Link.