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BewertungsPraktiker 4/2023

Publiziert in BewertungsPraktiker Mittwoch 15.11.2023
BewertungsPraktiker 4/2023

Fachinformationen zu Bewertungsfragen

Am 24.11.2023 ist der BewertungsPraktiker 4/2023 erschienen, welcher der Corporate Finance (Heft 11-12) beiliegt, u.a. mit folgenden Themen:

Werden Bewertungsprofessionals künftig zum Thema ESG Stellung nehmen müssen?

Ich halte ESG für den größten bullshit, den ich je gehört habe. ESG ist Marketing und falsche Steuerung“, sagte Lenny Fischer (ehemaliger Vorstand der Dresdner Bank und der Allianz) provokativ und polarisierend in seiner Keynote auf dem Symposium Kapitalmarktrecht des Aktionaersforumsam12.10.2023 in Frankfurt/M. Mit dieser These stand er letztlich allein auf dem Podium der Veranstaltung.

Am11.10.2023 fand das Annual General Meeting (AGM) des International Valuation Standards Council (IVSC) in Paris statt. ESG spielte dort eine entscheidende Rolle im Rahmen der Überarbeitung der IVS. Bislang wird das Thema ESG in Bewertungsgutachten größtenteils noch gar nicht behandelt. Inwieweit deutsche und österreichische Wirtschaftsprüfer im Rahmen der überarbeiteten Bewertungsstandards (IDWS 1 und KFS BW 1) zukünftig gehalten sind, hierzu Stellung zu nehmen, bleibt abzuwarten.

Im Rahmen der Unternehmensanalyse war es schon immer die Aufgabe eines Bewertungsprofessionals sich mit allen quantitativen und qualitativen Themen auseinanderzusetzen, die sowohl im Detailplanungszeitraum als auch in der Grobplanungsphase und im nachhaltigen Ergebnis Einfluss auf die Cashflows haben. Betrachtet man z.B. das Nachhaltigkeitsprogramm des Flughafens München 2022 (Quelle: https://fmos.link/21017), so findet man eine Vielzahl von Nachhaltigkeitszielen und Maßnahmen sowie deren Status. Frageneines Bewertungsprofessionals nach den Auswirkungen auf die Cashflows lassen sich daraus direkt ableiten. Wenn Bewerter ESG aktuell ignorieren, setzen sie unbewusst alle ESG-Auswirkungen auf Null! Kann das Ergebnis einer Unternehmensbewertung dann noch plausibel sein? In den allermeisten Branchen vermutlich nicht.

Wer sich dem Thema ESG über die Kapitalkosten nähern will, sollte sich mit der Kroll-Studie „ESG and Global Investor Returns Study“ (Quelle: https://fmos.link/21018) beschäftigen. Dort wird der Zusammenhang zwischen den Gesamtaktienrenditen (Dividenden plus Kursgewinne) eines Unternehmens und seinem MSCI ESG-Rating über den Zeitraum 2013-2021 analysiert. Und schon jetzt möchten wir uns bei allen Teilnehmenden unserer 16. EACVA-Bewerterkonferenz in Berlin, die in diesem Jahr so früh wie noch nie wie restlos ausgebucht war, für Ihr Interesse an den aktuellen Bewertungsthemen recht herzlich bedanken. Sichern Sie sich schon jetzt Ihre Tickets für unsere 17. Bewerterkonferenz am 05.12. und 06.12.2024 in Düsseldorf und melden Sie sich formlos unter info@eacva.de an.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe des BewertungsPraktikers und sind für Anregungen und Ideen zu Inhalten oder Rubriken sehr dankbar.

Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)

RA Dr. MartinWeimann / RA Wolfgang Jahn: Strukturmaßnahmen: Empirische Daten zu Bewertungsmethoden, Börsenwert, Phasenmodellen und Sonderwerten

Der Beitrag vermittelt empirische Daten aus  aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen am Beispiel von Squeezeout. In keinem Fall erfolgte die Bewertung allein nach dem Börsenwert; das hätte zu Wertverlusten von über 2 Mrd. € geführt. Stattdessen dominiert in Deutschland die Ertragswertmethode. Immer häufiger wird zwischen Detailphase und Terminal Value eine Konvergenzphase zwischengeschaltet, um einen Gleichgewichts- und Beharrungszustand zu modellieren, insb. bei Konjunkturschwankungen oder langfristigen Investitionen und Verträgen.

Prof. Dr. Andreas Schüler / Sebastian Wünsche: Zur Abbildung von Inflation in der Bewertungspraxis

Die konsistente Abbildung von Inflationserwartungen in der Unternehmensbewertung ist (nicht nur) in Zeiten hoher Inflation wichtig. Ob dies gelingt, untersuchen wir für eine Stichprobe von rund 260 Bewertungsgutachten. Die auf die Überschüsse im Rentenfall angewandten unternehmensspezifischen Inflationsraten unterschreiten die am Bewertungsstichtagerwartete Inflation regelmäßig deutlich. Wir kritisieren die hartnäckige Präferenz für eine Rate von durchschnittlich rund 1% und die Rechtfertigung einer unvollständigen Überwälzung von Preissteigerungen, quantifizieren eine Reihe von damit verbundenen Cashflow- und Werteffekten und hoffen auf eine adäquate Berücksichtigung von gestiegenen Inflationserwartungen in der Zukunft.

RA/WP/StB Wolf AchimTönnes: Vorlagepflichten im (aktienrechtlichen) Spruchverfahren

Die Frage, ob und in welchem Umfang der Antragsgegner in einem Spruchverfahren zur Vorlage von über die ursprünglichen Bewertungsgutachten hinausgehende Unterlagen verpflichtet ist, kann zu Streit zwischen den Beteiligten führen, die jeweils die Verletzung ihrer Grundrechte ins Feld führen können. Es sind dann abwägende Einzelfallentscheidungen durch das Gericht erforderlich. Aufgezeigt werden die Rahmenbedingungen, in denen sich eine solche gerichtliche Entscheidung bewegen muss. Häufige Argumente, mit denen die Vorlage durch den Antragsgegner verweigert wird, sind kritisch zu hinterfragen.

Andreas Emmert, CFA, CIA: Listensortierung leicht gemacht

Umfangreiche Daten in strukturierter Form zu sortieren und organisieren kann mitunter in Microsoft Excel eine mühsame Aufgabe sein. Abhilfe schaffen hier die Funktionen SORTIEREN und SORTIERENNACH, die es dem Nutzer erlauben, effizient und flexibel umfangreiche Daten auch ohne Nutzung von Pivot-Tabellen zu sortieren.

WP Dr. Frederik Ruthardt, CVA: Entscheidungsorientiertes Stichtagsprinzip vs. Wurzeltheorie: Zur Berücksichtigung von unmittelbar nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Unternehmenskaufverträgen

Das OLG München hat sich in dem Beschluss vom 07.01.2022 damit auseinandergesetzt, ob die zwei Tage nach dem Bewertungsstichtag durch das zu bewertende Unternehmen unterzeichneten Kaufverträge über den Anteilserwerb von zwei verbundenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Wurzeltheorie bei der Ermittlung des Ertragswerts zu berücksichtigen sind. Die unterschiedliche Auslegung durch das LG München I und das OLG München verdeutlicht die inhärenten Unschärfen des Konzepts der Wurzeltheorie, auf die in der Literatur seit längerem hingewiesen wird. Eine praktikable Abgrenzung lässt sich dagegen durch die Anwendung des entscheidungsorientierten Stichtagsprinzips vornehmen.

Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA / Osei Kwabena Brefo, M.Sc.: Betafaktoren

In dieser Ausgabe finden Sie Daten aus Refinitiv Eikon zum Stichtag 15.10.2023. Die Zusammensetzung der Branchen orientiert sich an der offiziellen Brancheneinteilung des Prime Standard (Prime All) der Deutschen Börse AG.

Es wurden quartalsweise 2-Jahres Betas mit Tages-Returns über 2 Jahre berechnet. Das 5-Jahres Beta wurde mit Monats-Returns über 5 Jahre berechnet. Als Marktindex dient der CDAX der Deutsche Börse.

Prof. MMag. Dr. StB Stefan O. Grbenic, CVA: Standard-Transaktionsmultiplikatoren

Die dargestellten Transaktionsmultiplikatoren basieren auf den Transaktionsdaten verschiedener M&A-Datenbanken (Schwerpunkt ZEPHYR), wobei Konsistenz sowohl in den Transaktionsdaten als auch in den Bezugsgrößen zwischen den einzelnen Datenbanken hergestellt wurde.

 

Als Mitglied der EACVA können Sie dieses Heft im internen Mitgliederbereich in der Rubrik BewertungsPraktiker herunterladen.

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