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CVA-Trainingswoche und Examen

1. Anmeldung / Anmeldebestätigung

  • Das Anmeldeformular ist mit den erforderlichen Angaben zu versehen und unterschrieben an die EACVA zu senden. Die Anmeldung kann schriftlich per Post, per Telefax, oder per E-Mail oder elektronisch durch Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars über die Internetseite der EACVA GmbH (www.eacva.de/veranstaltungen/cva-trainingswoche) erfolgen.
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung und – bei Teilnahme am CVA-Examen – den Antrag auf Zulassung zum CVA-Examen sowie das Membership Application Form der EACVA / NACVA sowie eine Anmeldebestätigung per Post.
  • Eine Teilnahmebestätigung erhalten Sie nach der CVA-Trainingswoche. (Bitte beachten Sie, dass wir eine Teilnahmebestätigung nur ausstellen können, wenn die Teilnehmerin / der Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung anwesend war.)

2. Teilnahmegebühren

  • Der Preis für die CVA-Trainingswoche beträgt € 3.795 (zzgl. MwSt.).
  • Der Preis für das CVA-Examen beträgt € 695 (zzgl. MwSt.).
  • Die Kosten für eine Wiederholungsprüfung belaufen sich auf € 150 (zzgl. MwSt.).
  • Die Teilnahmegebühr enthält u.a. Vorbereitungsunterlagen, ausführliche Veranstaltungsunterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen und Tagungsgetränke.
  • Die Rechnung wird i.d.R. im Veranstaltungsmonat per E-Mail zugesendet. Die Teilnahmegebühr ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu zahlen.
  • Die EACVA übernimmt keine Garantie zum Bestehen des CVA-Examens. Bei Nichtbestehen des Examens besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

3. Anreise / Zimmerbuchungen

  • Die Anreise zu dem Veranstaltungsort ist von den Teilnehmenden selbst zu organisieren und zu bezahlen.
  • Die Kosten für Unterbringung sind von den Teilnehmenden selbst zu bezahlen. Abrufkontingente für die Zimmerbuchungen in den Veranstaltungshotels werden durch EACVA organisiert. Die Preise für die Übernachtung können der Seite www.eacva.de/veranstaltungen/cva-trainingswoche unter der jeweiligen CVA-Trainingswoche entnommen werden.

4. Umbuchungen / Stornierungen

  • 4.1. Die Stornierung / Umbuchung der Teilnahme an der CVA-Trainingswoche hat ausschließlich in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
  • 4.2. Bis zur Übersendung der Anmeldebestätigung durch die EACVA kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer seine Anmeldung in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zurücknehmen, ohne dass ihr / ihm hierfür Kosten entstehen.
  • 4.3. Erfolgt die schriftliche Stornierung nach Übersendung der Anmeldebestätigung bis zum Versand der Vorbereitungsunterlagen (ca. 8 Wochen vor Beginn des CVA-Trainings) , fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 150 (zzgl. MwSt.) an.
  • 4.4. Erfolgt die schriftliche Stornierung nach Übersendung der Vorbereitungsunterlagen bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 500 (zzgl. MwSt) fällig.
  • 4.5. Erfolgt die schriftliche Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist die volle Teilnahmegebühr der gebuchten Veranstaltung als Aufwandsentschädigung fällig.
  • 4.6. Erscheint die Teilnehmerin / der Teilnehmer nicht zu der Veranstaltung, ist – vorbehaltlich von Punkt 4.7. – die volle Teilnahmegebühr als Aufwandsentschädigung fällig.
  • 4.7. Begründet die Teilnehmerin / der Teilnehmer sein Nicht-Erscheinen nach Punkt 4.6. glaubhaft mit höherer Gewalt oder wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Tod eines Angehörigen) ist eine Umbuchung auf eine Veranstaltung gleichen Veranstaltungstyps zu einem späteren Termin möglich. Bei der ersten Umbuchung fallen keine Umbuchungsgebühren an. Bei weiteren Umbuchungen fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von jeweils € 150 (zzgl. MwSt.) an. Unabhängig von der Erhebung der Umbuchungsgebühr sind von dem Teilnehmer anfallende unvermeidbare Kosten für den Veranstaltungsort pro Teilnehmer pro Tag der gebuchten Veranstaltung (i.d.R. Tagungspauschale pro gemeldetem Teilnehmer) zu tragen.
  • 4.8. Ersatzteilnehmende für die CVA-Trainingswoche können grundsätzlich benannt werden. Die Benennung einer Ersatzperson ist jedoch nur mit Zustimmung der EACVA möglich. Nimmt eine Ersatzperson teil, haftet sie gemeinsam mit dem Teilnehmer für die Erstattung der Teilnahmegebühr.
  • 4.9. Die Teilnehmerin / Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer CVA-Trainingswoche bis zu 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf eine andere CVA-Trainingswoche , die innerhalb der nächsten 12 Monate stattfindet, einmal kostenfrei umbuchen. Die Umbuchung der Teilnahme an der CVA-Trainingswoche hat ausschließlich in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen und der neue Termin, auf den die Teilnehmerin / der Teilnehmer umbucht, mitzuteilen.
  • 4.10. Bei weiteren Umbuchungen der CVA-Trainingswoche fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von jeweils € 150 (zzgl. MwSt.) an.
  • 4.11. Erfolgt die Umbuchung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen Umbuchungsgebühren in Höhe von € 250 (zzgl. MwSt.) an. Außerdem sind von Teilnehmenden evtl. anfallende unvermeidbare Kosten für den Veranstaltungsort pro Teilnehmer(in) pro Tag der gebuchten Veranstaltung (i.d.R Tagungspauschale) zu tragen.

5. Leistungsänderungen

  • Sollte ein Referent wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten oder Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, ausfallen, behält sich die EACVA GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten vor, einen Ersatzreferenten zu stellen und das Programm entsprechend anzupassen. Generell behält sich der Veranstalter Programmänderungen aus dringendem Anlass vor, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt wird. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht. Veranstaltungselemente können aufgrund zu geringer Teilnehmendenzahlen abgesagt oder verlegt werden. Wenn die Veranstaltung abgesagt werden muss, wird Ihnen die bereits entrichtete Teilnahmegebühr selbstverständlich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände haften wir nicht, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen.

6. Datenschutz

  • Die von Teilnehmenden übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Vorname, Nachname, Kontakt- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse) werden durch die EACVA gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

Frankfurt am Main, Stand: 30 Januar 2023

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