Das IASB hat finale Änderungen zu IAS 28 veröffentlicht, die den Anwendungsbereich der Fair-Value-Option für Investitionen in verbundene Unternehmen und Joint Ventures präzisieren.
Betroffen sind die Paragraphen 18 und 19 des Standards. Hintergrund ist eine uneinheitliche Anwendungspraxis: Verschiedene Stakeholder hatten auf unterschiedliche Auslegungen hingewiesen, welche Unternehmen die Fair-Value-Option tatsächlich wählen dürfen.
Klargestellt wird nun, dass dies Unternehmen vorbehalten ist, deren Hauptgeschäftstätigkeit in bestimmten Vermögensarten besteht – mit Bezug auf die Anforderungen aus Paragraph 49(a) von IFRS 18.
Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 und damit zeitgleich mit IFRS 18.
Weiterführender Link: IASB veröffentlicht Änderungen an der Fair Value Option in IAS 28 – DRSC
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