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Finale Fassung des neuen IDW S 1 i. d. F. 2026 veröffentlicht

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft hat die überarbeitete Fassung des Bewertungsstandards IDW S 1 veröffentlicht und löst damit die seit 2008 geltende Version ab.

Ein aktueller Beitrag von Christian Zwirner und Sebastian Schöffel (Kleeberg) fasst die wichtigsten Neuerungen für die Bewertungspraxis zusammen.

Trotz beibehaltener Grundstruktur bringt die Neufassung einige zentrale Änderungen mit sich: Der „subjektive Entscheidungswert" wird durch den „plausibilisierten Entscheidungswert" ersetzt, zudem wird die neue Funktion des „neutralen Sachverständigen" eingeführt. Bei der Planungsrechnung wird stärker zwischen Managementplanung und Zukunftserfolgsplanung differenziert, auch die ewige Rente und langfristige Erwartungen werden nun explizit gewürdigt. Bei den Kapitalkosten setzt der Standard künftig auf das Tax-CAPM sowie eine konkretisierte Marktrisikoprämie.

Weitere Neuerungen betreffen die optionale Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern bei Personengesellschaften, eine Neuordnung der Synergiebetrachtung sowie explizite Besonderheiten für die Bewertung von KMU. Der bisherige Begriff „nicht betriebsnotwendiges Vermögen" wird durch „gesondert bewertetes Vermögen" ersetzt, und der Substanzwert wird als anerkannte Bewertungsmethode aufgenommen.

Der neue Standard gilt erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 8. April 2026 – für die Bewertungspraxis empfiehlt sich daher ein zeitnaher Blick auf die Details der Neufassung.

Weiterführender Link: Finale Fassung des neuen IDW S 1 i. d. F. 2026 veröffentlicht – Kleeberg