Die 12. Auflage der Studie von I-ADVISE zeichnet ein Bild der Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen für die Jahre 2010 bis 2025 und betrachtet darüber hinaus einzelne Bewertungen des Vorjahres.
In der aktuellen Ausgabe der Studie konnte kein Fall festgestellt werden, in dem aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung ausschließlich der Börsenkurs zur Schätzung des Unternehmenswerts herangezogen wurde, ohne auch eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In keinem der Fälle erfolgte die Abfindung zu einem unter dem Ertragswert liegenden Börsenkurs.
Die Studie zeigt einige interessante Details bei der Ableitung von Kapitalisierungszinssätzen, bzgl. des Basiszinssatzes, der Marktrisikoprämie, der Betafaktoren (raw Beta, adjusted Beta, Debt Beta) sowie für die nachhaltigen Wachstumsraten.
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