BewertungsPraktiker

Am 29.05.2026 ist der BewertungsPraktiker 2/2026 erschienen, welcher der Zeitschrift CORPORATE FINANCE (03/2026) beiliegt, u.a. mit den folgenden Themen:
- IDW S 1 (i.d.F. 2026) – Evolution oder Revolution?
Dr. Andreas Tschöpel, CVA/CEFA/CIIA - Zwischen Effizienz und Urteilskraft: Künstliche Intelligenz in der Unternehmensbewertung
Arnd Allert, CVA - Berechnung eines entgangenen Gewinns
WP/StB Ulrich Kühnen, ö.b.u.v. SV. - Klarstellungen des OLG Düsseldorf zu grundsätzlichen methodischen Bewertungsfragen – OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 11.12.2025 – I-26W 5/21 –
WP Dr. Frederik Ruthardt, CVA - Betafaktoren
Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA / Osei Kwabena Brefo, M.Sc. - Standard-Transaktionsmultiplikatoren
Ass. Prof. MMag. Dr. StB Stefan O. Grbenic, CVA - Aus der EACVA: Kalender • Literatur • Neue CVA's • Persönlich
Abstracts der einzelnen Beiträge:
Am 08.04.2026 wurde die Neufassung des IDW S 1 veröffentlicht und ist für Bewertungsstichtage ab diesem Datum anzuwenden. Die EACVA hatte sich mit einer ausführlichen Stellungnahme vom 28.05.2025 in den Konsultationsprozess zum neuen IDW S 1 eingebracht – mit dem Ergebnis, dass wir in der verabschiedeten Fassung nur wenige Spuren dieser Hinweise erkennen können. Wesentliche Punkte der Weiterentwicklung betreffen:
- die Verbindung der Funktion des Wirtschaftsprüfers als neutraler Gutachter, neutraler Sachverständiger oder Berater mit Umfang und Tiefe der jeweils vorzunehmenden Plausibilitätsbeurteilungen;
- klare Abgrenzung der Managementplanung und der daraus vom Wirtschaftsprüferabzuleitenden Zukunftserfolgsplanung als Basis der Bewertung;
- Berücksichtigung von aus Sicht umfassend informierter Eigenkapitalgeber erwartbarer plausibler Synergieeffekte aus der Verbundgründung, -intensivierung oder -erweiterung;
- Einführung des Wertkonzepts des plausibilisierten Entscheidungswerts;
- Stärkung der unternehmensexternen Marktsicht bei Planannahmen und Plausibilitätsbeurteilungen;
- Konkretisierungen hinsichtlich des Ansatzes von Grobplanungsphasen und der Ermittlung von nachhaltigen Ergebnissen.
Tschöpel ordnet in dieser Ausgabe des BewertungsPraktikers den neuen Standard als evolutionäre, aber in der Konzeption deutlich geschärfte Fortentwicklung ein, die Bewertungsanlässe, Wertkonzepte und Bewerterfunktionen enger verknüpft und damit einen klareren Rahmen für die Bewertungspraxis schafft.
Der Einsatz von KI-Tools bei der Analyse und Bewertung von Unternehmen durchdringt die Bewertungspraxis und hat einen grundlegenden Einfluss auf einzelne Prozessschritte der Unternehmensbewertung. Allert zeigt in seinem Beitrag, dass KI die Prozesse der Unternehmensbewertung zwar spürbar beschleunigt und strukturiert, die für komplexe Unsicherheiten entscheidende menschliche Urteilskraft jedoch nicht ersetzt. Kühnen erläutert, wie in Schadensfällen der entgangene Gewinn und der Verletzergewinn methodisch belastbar zu ermitteln sind, wobei die Qualität der zugrunde liegenden Planung regelmäßig den Ausschlag gibt.
Spannende Themen der Unternehmensbewertung werden auch auf unserer 19. Bewerterkonferenz am 19. und 20.11.2026 in Berlin diskutiert. Merken Sie sich den Termin vor, die Anmeldung wird in Kürze eröffnet.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Anmerkungen an redaktion@bewertungspraktiker.de und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und
Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)
Mit der Veröffentlichung des IDW S 1 i.d.F. 2026 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen weiterentwickelt. Hierzu zählt neben der konzeptionellen Schärfung (konzeptionelle Perspektive) auch die Anpassung von Funktion und Berichterstattung an die Anforderungen der Bewertungspraxis (kommerzielle Perspektive) sowie hieraus abgeleitet Konkretisierungen und Überarbeitung relevanter Einzelfragen (technische Perspektive).
Künstliche Intelligenz steigert die Effizienz in der Unternehmensbewertung erheblich, verändert jedoch primär Prozesse und nicht die fachliche Verantwortung. Ihre Grenzen liegen vor allem in der belastbaren Verarbeitung von Zahlenlogiken sowie in der Bewertung unter Unsicherheit, weshalb professionelle Urteilskraft weiterhin zentral bleibt. Immer noch entsteht Differenzierung nicht durch den Einsatz von KI selbst, sondern durch Faktoren wie Qualität der Entscheidungsfindung, Verantwortungsbewusstsein und professioneller Integrität.
Der Beitrag erläutert die betriebswirtschaftliche Herangehensweise zur Ermittlung eines entgangenen Gewinns und unterscheidet dabei zwischen entgangenem Gewinn des Geschädigten und dem sog. Verletzergewinn des Schädigers. Dabei werden insb. zwei zentrale Methoden dargestellt: die konkrete Berechnung anhand konkret nachweisbarer Geschäfte sowie die abstrakte Berechnung.
Der Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 11.12.2025 enthält verschiedene praxisrelevante Klarstellungen zur Ermittlung der angemessenen Kompensation bei aktien- und umwandlungsrechtlichen Strukturmaßnahmen. Thematisiert werden u.a. Vorerwerbspreise (insb. das Verhältnis zwischen übernahmerechtlichem Mindestpreis und angemessener Kompensation) und die Folgen einer unzureichenden Informationsbewertung durch den Markt für die Relevanz des Börsenkurses. Darüber hinaus wird umfassend begründet, warum die Best-Practice-Empfehlungen Unternehmensbewertung der DVFA nicht im Einklang mit dem gesetzlichen Bewertungsziel stehen und festgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine anerkannte und/oder in der Praxis verbreitete Methode i.S.d. BGH handelt. Vor dem Hintergrund der ebenso enthaltenen Klarstellung, nach der „echte“ Synergien nicht zu berücksichtigen sind, werden in diesem Beitrag auch Konsequenzen für (anlassbezogene) Bewertungen unter der Neufassung des IDW S 1 i.d.F. 2026 dargelegt.
In dieser Ausgabe finden Sie Daten aus Refinitiv Eikon zum Stichtag 15.04.2026. Die Zusammensetzung der Branchen orientiert sich an der offiziellen Brancheneinteilung des Prime All Standard der Deutschen Börse AG. Es wurden quartalsweise 2-Jahres Betas mit Tages-Returns über 2 Jahre berechnet. Das 5-Jahres Beta wurde mit Monats-Returns über 5 Jahre berechnet. Als Marktindex dient der CDAX der Deutsche Börse.
Die dargestellten Transaktionsmultiplikatoren basieren auf den Transaktionsdaten verschiedener M&A-Datenbanken (Schwerpunkt ZEPHYR), wobei Konsistenz sowohl in den Transaktionsdaten als auch in den Bezugsgrößen zwischen den einzelnen Datenbanken hergestellt wurde.
Die Multiplikatoren basieren (im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Datenbasis) auf einem dreijährigen Durchrechnungszeitraum. In die vorliegenden Berechnungen wurden daher im Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2026 abgeschlossene Transaktioneneinbezogen, wobei den Transaktionen der letzten 6 Monate eine doppelte Gewichtung beigemessen wurde.