Die EACVA bietet Ihnen die Möglichkeit, durch Ablegung des Examens zum Certified Valuation Analyst® (CVA®), einen international anerkannten Qualifikationsnachweis auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung zu erbringen.
Das CVA-Examen besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test (Teil I) mit 400 Fragen über fundamentale und internationale Bewertungsinhalte sowie länderspezifische Bewertungsinhalte, der am Samstag nach dem CVA-Training stattfindet. Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden. Sie können die Wahl Ihres Prüfungstermins für den Multiple-Choice-Test noch während der Trainingswoche ändern, wobei der Examensprozess maximal 6 Monate nach dem Absolvieren des CVA-Trainings beginnen muss.
Teil II des CVA-Examens umfasst das eigenständige Bearbeiten einer standardisierten Bewertungsfallstudie und Verfassen eines Bewertungsgutachtens/reports*. Alternativ können Sie ein von Ihnen unterschriebenes reales Bewertungsgutachten (ggf. geschwärzt) einreichen, das nicht älter als drei Jahre ist. Das Gutachten muss von der Zulassungskommission zugelassen werden. In diesem Fall muss zusätzlich eine mündliche Prüfung (60 Minuten, i.d.R. online) bestanden werden.
*Die Bewertungsfallstudie umfasst das eigenständige Lösen eines Bewertungsauftrags. Die Aufgabenstellung wird nach dem erstmaligen Absolvieren von Teil I des CVA-Examens per E-Mail verschickt. Es sind ein Auftragsschreiben und ein Bewertungsgutachten abzufassen. Darüber hinaus sind Kopien der Arbeitspapiere einzureichen. Das Bewertungsgutachten muss ein abschließendes Werturteil (Conclusion of Value) beinhalten und den GACVA Professional Standards entsprechen. Bei der Bewertung sind sowohl einkommensbasierte Bewertungsmethoden (Ertragswert und/oder Discounted Cash Flow), marktpreisorientierte Bewertungsmethoden (Multiplikatormethoden) sowie vermögenswertspezifische Bewertungsmethoden (z.B. Liquidationswert) anzuwenden.
Die Ausgabe der Fallstudienaufgabe (Teil II) erfolgt mit Beginn des Examensprozesses und ist unabhängig von dem Ergebnis des Multiple-Choice-Tests. Die Fallstudienlösung ist im Zeitraum von 180 Tagen nach Versand der Aufgabenstellung einzureichen.
Zum Bestehen des CVA-Examens sind Teil I und Teil II erfolgreich zu absolvieren. Jeder Prüfungsteil kann maximal zweimal wiederholt werden. Der maximale Prüfungszeitraum beträgt daher 18 (3 mal 6) Monate nach erstmaligem Absolvieren der Multiple-Choice-Tests.
Die Teilnahme an der CVA-Trainingswoche ist Voraussetzung für die Teilnahme am CVA-Examen.
» Zulassungsvoraussetzungen zum CVA-Examen