EACVA transparent

Akademische Mitgliedschaft beim EACVA e.V.

Die akademische Mitgliedschaft beim EACVA e.V. richtet sich an wissenschaftliche Beschäftigte von Hochschulen.

Die Anforderungen an den Erwerb der akademischen Mitgliedschaft bestimmt die Zulassungskommission.

Akademische Mitglieder (sog. Academics) haben grundsätzlich das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen und der Nutzung von Einrichtungen des Vereins und profitieren von allen Vorteilen (sog. Benefits) der Mitgliedschaft. Akademische Mitglieder haben kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, ansonsten haben sie die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

Benefits der Mitgliedschaft beim EACVA e.V.

 

Mitgliedsantrag

Sofern Sie Interesse an einer akademischen Mitgliedschaft haben, bitten wir Sie, den zum Download angebotenen Mitgliedsantrag auszufüllen und ihn unterschrieben per E-Mail, Fax oder Post an uns zuzusenden.

Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Zulassungskommission. Wir werden Sie über die Entscheidung der Zulassungskommission informieren.

Der EACVA e.V. ist eine Partnerorganisation der NACVA (www.nacva.com). Mit Ihrer Mitgliedschaft beim EACVA e.V. sind Sie deshalb automatisch auch Mitglied der NACVA. Die NACVA stellt Ihnen eine Mitgliedsurkunde aus.

Der Jahresmitgliedsbeitrag für akademische Mitglieder beträgt aktuell € 60.

Die aktuelle Version der Satzung der EACVA e.V. finden Sie hier.

Weitere Fragen

Falls Sie Fragen zur akademischen Mitgliedschaft haben, rufen Sie uns bitte an unter +49 (0)69 247 487 911 oder schicken Sie uns eine Email an mitglieder-service@eacva.de

Vielen Dank!

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