EACVA transparent

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EACVA GmbH

Für die Buchung von Trainings, Examen, Seminaren, Kursen und Konferenzen

  1. Geltungsbereich
    1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an der CVA Trainingswoche (CVA-Training), einzelnen Trainingstagen, Examenstagen, Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltung“) und der EACVA GmbH, Frankfurt am Main (EACVA).
    1.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

  2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
    2.1. Das Anmeldeformular ist mit den erforderlichen Angaben zu versehen und an die EACVA zu senden. Die Anmeldung kann elektronisch durch Ausfüllen und Absenden des Online-Anmeldeformulars über die Internetseiten der EACVA GmbH (www.eacva.de; www.bewerterkonferenz.de) erfolgen.
    2.2. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der jeweiligen im Anmeldeformular bezeichneten Veranstaltung der EACVA verbindlich an, der noch der Annahme durch die EACVA bedarf.
    2.3. Der Teilnehmer ist mit seiner Unterschrift an den Antrag gebunden. Die Annahme erfolgt seitens der EACVA durch schriftliche Erklärung (Anmeldebestätigung), dass der Teilnehmer zur jeweiligen Veranstaltung zugelassen wurde.
    2.4. Der Teilnehmer erkennt mit der Übersendung der Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EACVA haben für Mitglieder des European Association of Certified Valuators and Analysts e.V. und Nicht-Mitglieder die gleiche Geltung, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich schriftlich geregelt ist.
    2.5. Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen beiden Parteien festgelegt worden sind. Einseitige Vorbehalte oder Bedingungen im Zusammenhang mit der Anmeldung werden nicht Vertragsgegenstand.

  3. Leistung/Leistungsänderungen
    3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus den jeweiligen Informationsunterlagen zu den Veranstaltungen sowie den weiteren in dem Anmeldeformular festgelegten Einzelheiten.
    3.2. Sind zum Zeitpunkt der Anmeldung der Ort und die Zeit für die einzelnen Veranstaltungen noch nicht in den Informationsunterlagen bzw. Antragsformularen festgelegt, wird die EACVA diese Daten rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn, bekanntgeben.
    3.3. Die Leistungen umfassen im Rahmen der Veranstaltungen neben der inhaltlichen Veranstaltungsdurchführung die Bereitstellung der Veranstaltungsunterlagen sowie geeigneter Veranstaltungsräume und die Verpflegung (Mittagessen und Pausengetränke) am Veranstaltungsort.
    3.4. Die Kosten für Unterbringung und Anreise sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren und zu bezahlen.
    3.5. EACVA behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
    3.6. Die EACVA ist befugt, den Veranstaltungsort zu ändern, was den Teilnehmern unverzüglich, mindestens jedoch zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist.
    3.7. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder bei Nichterreichen der vom Veranstaltungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Bei einer Absage durch die EACVA wird die EACVA versuchen, die Teilnehmer auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern die Teilnehmer hiermit einverstanden sind. Anderenfalls wird den Teilnehmern die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
    3.8. Im Falle höherer Gewalt ist die EACVA für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Höherer Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die die EACVA nicht zu vertreten hat, die aber die Leistungen der EACVA wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
    3.9. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der EACVA.
    3.10. Die EACVA verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
    3.11. Die EACVA übernimmt keine Garantie zum Bestehen des CVA-Examens.

  4. Zahlungsbedingungen
    4.1. Die in den Anmeldeformularen ausgewiesene Teilnahmegebühr für die Veranstaltungen versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht das Reverse Charge-Verfahren zur Anwendung kommt.4.2. Die Teilnahmegebühr ist in der Regel bei Erhalt der Rechnung fällig. Abweichende Fälligkeitstermine sind auf der Rechnung benannt.
    4.3. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt EACVA keine Haftung.
    4.4. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr.
    4.5. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die EACVA berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern.
    4.6. Wenn die EACVA einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von EACVA geltend gemacht.
    4.7. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von EACVA schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
    4.8. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  5. Stornierung/Umbuchung
    5.1. Die Stornierung/Umbuchung der Teilnahme an einer Veranstaltung hat in schriftlicher Form per Post oder E-Mail zur erfolgen.
    5.2. Bis zur Übersendung der Anmeldebestätigung durch die EACVA kann der Teilnehmer seine Anmeldung in schriftlicher Form per Post oder E-Mail zurücknehmen, ohne dass ihm hierfür Kosten entstehen.
    5.3. Bei Stornierungen können Ersatzteilnehmer grundsätzlich benannt werden. Die Benennung einer Ersatzperson für die CVA-Trainingswoche ist jedoch nur mit Zustimmung der EACVA möglich. Nimmt eine Ersatzperson teil, haftet sie gemeinsam mit dem Teilnehmer für die Erstattung der Teilnahmegebühr.
    5.4. Die Stornierungs-/Umbuchungsbedingungen für die einzelnen Veranstaltungen können den Anmeldeformularen der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden.

  6. Urheberrechte
    6.1. Die  Veranstaltungsunterlagen sowie die ggf. an die Teilnehmer ausgegebenen Unterlagen und Berechnungsmodelle auf USB-Stick sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der EACVA gestattet.
    6.2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, alle auf andere Teilnehmer und Referenten bezogene Informationen streng vertraulich zu behandeln.

  7. Widerrufsbelehrung
    7.1. Widerrufsrecht für Verbraucher: Sofern die Anmeldung zu einer Veranstaltung weder zu einem gewerblichen Zweck erfolgt noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Teilnehmers zugerechnet werden kann, hat dieser als Verbraucher das Recht, seine Vertragserklärung (Anmeldung) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) zu Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: EACVA GmbH, Dieselstr. 2, 63165 Mühlheim am Main / E-Mail: info@eacva.de.
    7.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
    7.3. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (z.B. die gebuchte Veranstaltung hat stattgefunden und der Teilnehmer hat daran teilgenommen).
    Ende der Widerrufsbelehrung

  8. Haftung
    8.1. Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die EACVA übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
    8.2. Die EACVA haftet nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, in dem sie auch für leichte Fahrlässigkeit Für Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet die EACVA auch im Falle leichter Fahrlässigkeit. Haftet die EACVA im Falle leichter Fahrlässigkeit, ist die Haftung außer in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auf den vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf den Be- trag der Teilnahmegebühr beschränkt. Ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittel- bare Schäden ausgeschlossen. Die Ansprüche erlöschen, wenn diese von dem Teilnehmer nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Schadensfall der EACVA schriftlich angezeigt werden.
    8.3. Die EACVA übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise zu sowie am Veranstaltungsort entstehen.

  9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen mit der EACVA ist Frankfurt am Main.

  10. Datenschutz
    10.1. Die EACVA schützt Ihre personenbezogenen Die EACVA wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Vorname, Nachname, Kontakt- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse) werden durch die EACVA gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verwendet.
    10.2. Im Rahmen der Anmeldung zu Veranstaltungen der EACVA hat der Teilnehmer die Möglichkeit sich eigenständig für den Newsletter der EACVA anzumelden. Mit diesem übermitteln wir dem Teilnehmer Fachinformationen zur Unternehmensbewertung und Informationen über unsere Hierfür benötigen wir die E-Mail-Adresse und die Erklärung des Teilnehmers, dass er mit dem Bezug des Newsletters einverstanden ist. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Selbstverständlich kann die erteilte Zustimmung zum Erhalt des Newsletters jederzeit per E-Mail an newsletter@eacva.de, postalisch an EACVA GmbH, Dieselstr. 2, 63165 Mühlheim am Main oder über den am Ende eines jeden Newsletters angeführten Abmeldelink ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
    10.3. Unsere Datenschutzerklärung kann unter www.eacva.de/datenschutz eingesehen werden. Gerne schicken wir Ihnen diese auch postalisch oder per Email zu. Bitte wenden Sie sich dafür an EACVA GmbH, Datenschutz, Dieselstraße 2, 63165 Mühlheim am Main bzw. datenschutz@eacva.de.

  11. Schlussbestimmung
    11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem von der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Ziel in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
    11.2. Sollte in diesen Bedingungen eine Lücke auftreten, so werden die Parteien eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offen gebliebenen Punkt bedacht hätten.

Frankfurt am Main, Stand: 28. April 2025

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