CVA-Examen:
Das CVA-Examen besteht aus dem zweiteiligen Multiple-Choice-Test (Teil I) über fundamentale und internationale Bewertungsinhalte (Teil Ia) sowie länderspezifische Bewertungsinhalte (Teil Ib), der bestanden werden muss. Hierzu sind sowohl Teil Ia als auch Teil Ib am gleichen Examenstag nacheinander zu absolvieren und zu bestehen. Die Gesamtprüfungszeit beträgt fünf Stunden, wobei 80% der Prüfungszeit auf Teil Ia und 20% auf Teil Ib entfallen. Sie können die Wahl Ihres Prüfungstermins für die Multiple-Choice-Tests noch während der Trainingswoche ändern.
Teil II des CVA-Examens umfasst:
- entweder das eigenständige Bearbeiten und Bestehen einer standardisierten Bewertungsfallstudie*
- oder die Zulassung eines eingereichten Bewertungsgutachtens (ggf. geschwärzt, in dreifacher Ausführung, maximal 3 Jahre alt, welches Sie eigenständig unterschrieben haben) und das Bestehen einer mündlichen Prüfung (60 Minuten Prüfungszeit).
*Die Bewertungsfallstudie umfasst das eigenständige Lösen eines Bewertungsauftrags. Die Aufgabenstellung wird nach dem erstmaligen Absolvieren von Teil I des CVA-Examens per E-Mail verschickt. Es sind ein Auftragsschreiben und ein Bewertungsgutachten abzufassen. Darüber hinaus sind Kopien der Arbeitspapiere einzureichen. Das Bewertungsgutachten muss ein abschließendes Werturteil (Conclusion of Value) beinhalten und den NACVA/EACVA Professional Standards entsprechen. Bei der Bewertung sind sowohl einkommensbasierte Bewertungsmethoden (Ertragswert und/oder Discounted Cash Flow), marktpreisorientierte Bewertungsmethoden (Multiplikatormethoden) sowie vermögenswertspezifische Bewertungsmethoden (z.B. Liquidationswert) anzuwenden.
Der Examensprozess beginnt mit der Teilnahme am Teil I des CVA-Examens. Die Ausgabe der Fallstudienaufgabe (Teil II) erfolgt danach (unabhängig von dem Ergebnis des Multiple-Choice-Tests). Die Fallstudie (Teil II des CVA-Examens) ist im Zeitraum von 180 Tagen nach Versand der Aufgabenstellung zu absolvieren.
Das Bestehen der Multiple-Choice Tests (Teil I) ist keine Voraussetzung, um Teil II abzulegen. Zum Bestehen des CVA-Examens sind Teil I (a und b) und Teil II erfolgreich zu absolvieren.
Jeder Prüfungsteil kann maximal zweimal wiederholt werden. Der maximale Prüfungszeitraum beträgt daher 18 (3 mal 6) Monate nach dem Beginn des Examenspozesses.
Die Zulassungsvoraussetzungen zum CVA-Examen finden Sie hier.