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BewertungsPraktiker 1/2025

Publiziert in BewertungsPraktiker Freitag 28.03.2025
BewertungsPraktiker 1/2025

Fachinformationen zu Bewertungsfragen

Am 28.03.2025 ist der BewertungsPraktiker 1/2025 erschienen, welcher der Corporate Finance (Heft 3-4) beiliegt, u.a. mit folgenden Themen:

Editorial: Quo vadis Bewertungsstandards in Deutschland und Österreich

Am 05.-06.12.2024 fand unsere 17. Jahreskonferenz für BewertungsProfessionals in Düsseldorf statt. In dem großartigen Ambiente des Maritim Hotels Düsseldorf durften wir rund 430 Teilnehmende zu zwei spannenden Tagen mit 26 Fachvorträgen und zahlreichen Möglichkeiten zum Networking begrüßen. Wir danken allen Teilnehmenden, Vortragenden, Sponsoren und Ausstellern für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen und würden uns freuen, Sie am 13.-14.11.2025 auf unserer 18. Bewerterkonferenz in München wiederzusehen.

Bereits während der Konferenz konnten wir in Vorträgen und einer Podiumsdiskussion zum IDW ES 1 sowie KFS/BW 1 n.F. Ausblicke wagen und diskutieren. Der objektivierte Unternehmenswert soll nach IDW ES 1 mit stärkerem Fokus auf Markterwartungen aus der Perspektive typisierter informierter Eigenkapitalgeber, insb. bei den künftigen Zahlungsüberschüssen weiterentwickelt werden. Anders als in Österreich, wo die Unterscheidung zwischen dem objektivierten Unternehmenswert als Gebrauchswert aus Sicht eines Investors und dem Marktwert als Tauschwert unter realen Marktbedingungen neu eingeführt werden soll. Für beide Wertmaßstäbe gilt die Perspektive eines abstrakten Bewertungssubjekts, in diesem Sinne werden beide als objektivierte Wertmaßstäbe verstanden. Beim Marktwert sollen in Österreich marktpreisorientierte Verfahren gleichzeitig und gleichrangig zu kapitalwertorientierten Verfahren Anwendung finden.

Auch die Funktionen und Berichtsformen unterscheiden sich in den Entwürfen (mit Ausnahme des Schiedswerts). In Österreich wird weiterhin die Funktion des neutralen Gutachters und Beraters unterschieden, die bei Erstellung eines Gutachtens im Anwendungsbereich des KFS/BW 1 eine vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung sicherstellen müssen. Ansonsten wird auf die vereinfachte Wertfindung nach KFS/BW 1 E 5 verwiesen. In Deutschland ist geplant, die Funktion (und damit auch die Berichterstattung) an den Umfang der Plausibilitätsbeurteilung zu koppeln. Dabei sind folgende Kombinationen vorgesehen: 1) Neutraler Gutachter = vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung = Berichtsform: Gutachten, 2) Neutraler Sachverständiger = ausreichende Plausibilitätsbeurteilung = Berichtsform: Stellungnahme, 3) Berater = ohne oder ohne ausreichende Plausibilitätsbeurteilung = Berichtsform: Wertberechnung. In der Funktion des Beraters ist lediglich eine Wertermittlung in Anlehnung an die methodischen und rechnerischen Grundsätze des jeweils relevanten Wertkonzepts möglich. Sehr ähnlich sind dagegen in beiden Entwürfen die Regelungen zum plausibilisierten Entscheidungswert bzw. typisierten subjektiven Unternehmenswert, die (noch) stärkere Betonung der Erwartungswertperspektive (Zukunftserfolgswert- bzw. erwartungstreue Planung) sowie detailliertere Ausführungen zur Berücksichtigung der Besonderheiten von KMU.

In diesem Heft halten wir wieder aktuelle Themen für Sie bereit, wie die Nutzung von KI bei der Peer-Group-Auswahl von Grbenic/Jagric, die Anwendung des Cost Approachs am Beispiel von Beständen an selbst erstellter Software von Moser/Tesche und eine Urteilskommentierung zur Relevanz des Barwerts der Ausgleichszahlung von Ruthardt.

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Anmerkungen an redaktion@bewertungspraktiker.de und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)

Prof. Priv.-Doz. MMag. Dr. StB Stefan O. Grbenic, CVA / Prof. ddr. Timotej Jagrič, CQRM: The Wind of Change: Das Leistungsvermögen der künstlichen Intelligenz bei der Zusammenstellung der Peer Group im Rahmen der Multiplikatorbewertung

Die Zusammenstellung der Peer Group ist ein zentraler Bestandteil jeder Multiplikatorbewertung. Die traditionelle Methode der Regression verlangt dabei vom Bewerter u.a. die a priori Festlegung der anzuwendenden Selektionskriterien sowie der Größe der Peer Group. Bis dato konnte jedoch infolge der Komplexität und Einzigartigkeit von Unternehmen hierfür kein universell anwendbares mathematisches/statistisches Modell entwickelt werden. Ziel dieses Beitrags ist die Beurteilung, ob die künstliche Intelligenz (konkret der Self-Organizing Map (SOM) Algorithmus) eine Verbesserung bewirken kann. Die Ergebnisse zeigen, dass der SOM-Algorithmus zu deutlich besseren Ergebnissen als die traditionelle Methode der Regression führt.

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Moser, CVA / Dr. Thomas Tesche, CVA: Bewertung immaterieller und materieller Vermögenswerte – Anwendung des Cost Approach am Beispiel von Beständen selbst erstellter Software

Der Wert eines Bestandes an substituierbaren Vermögenswerten wird in der Bewertungspraxis regelmäßig dadurch bestimmt, dass die Werte der bestandszugehörigen Vermögenswerte mittels des Cost Approach bestimmt und additiv zum Bestandswert zusammengefasst werden. Im vorliegenden Beitrag wird das Vorgehen zur Bewertung eines Bestandes an Vermögenswerten, die durch nutzungsäquivalente Objekte substituierbar sind, am Beispiel eines selbst erstellten Software-Bestandes untersucht. Die Betrachtungen zeigen, dass der Bestandswert regelmäßig als Summe der mittels des Cost Approach, unter Einbeziehung der aus der Bestandszugehörigkeit der Objekte resultierenden Entwicklungs- und Nutzungsbedingungen bestimmten Werte der bestandszugehörigen Vermögenswerte ermittelt werden kann.

WP Dr. Frederik Ruthardt, CVA: Zur Relevanz des Barwerts der Ausgleichszahlungen für die Barabfindung beim Squeeze-out bei Vorliegen eines Unternehmensvertrags – OLG Karlsruhe vom 21.06.2024 – 12W 14/23

Das OLG Karlsruhe argumentiert, dass bei der Bestimmung der Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-out-Verfahrens bei Vorliegen eines Unternehmensvertrags angenommen werden kann, dass dieser Vertrag eine unendliche Laufzeit hat. Dies gelte insb., wenn die konkrete Unternehmensplanung unter Abstraktion von dem Squeeze-out keine Anhaltspunkte für eine Vertragsbeendigung bietet.

Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA / Osei Kwabena Brefo, M.Sc.: Betafaktoren

In dieser Ausgabe finden Sie Daten aus Refinitiv Eikon zum Stichtag 15.01.2025. Die Zusammensetzung der Branchen orientiert sich an der offiziellen Brancheneinteilung des Prime All Standard der Deutschen Börse AG.

Es wurden quartalsweise 2-Jahres Betas mit Tages-Returns über 2 Jahre berechnet. Das 5-Jahres Beta wurde mit Monats-Returns über 5 Jahre berechnet. Als Marktindex dient der CDAX der Deutsche Börse.

Als Mitglied der EACVA können Sie dieses Heft im internen Mitgliederbereich in der Rubrik BewertungsPraktiker herunterladen.

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